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Schiedsstelle

Schiedsstelle Kabelsketal

Einige Nachbarn haben so manches Problem:
Partylärm vom Nachbargrundstück, Hähne, die zu laut krähen, zu nah am Nachbargrundstück stehende Hecken, zu viel Qualm aus dem Kamin des Nachbarn, Laub, das auf's Nachbargrundstück fällt und und und ...

Bei vielen herrscht noch der Irrglaube, dass sie einfach zum Amtsgericht gehen und ihren Nachbarn verklagen können, aber das ist nicht so. Von dort werden sie ersteinmal zur Schiedsstelle an ihrem Wohnort geschickt. Dort muss zunächst versucht werden, das Problem zu lösen, vielleicht auch einen kompromiss zu schließen. Und erst wenn alles versucht wurde und es zu keiner Einigung kommt, kann eine Erfolglosigkeitsbescheinigung ausstellt werden. Mit dieser könnte dann eine Klage beim Amtsgericht eingereicht werden.

Das große Ziel dahinter lautet "Schlichten statt Richten".

Wer die Schiedsstelle einschalten möchte, muss mit Kosten in Höhe von etwa 70 bis 75 Euro rechnen. Ist eine Verhandlung nicht zu vermeiden, werden beide Parteien geladen. Erscheint eine Seite nicht, kann Derjenige sogar von der Polizei vorgeführt werden.

Die Schiedsstelle ist rechtlich dem Amtsgerichtsdirektor unterstellt. Aufgabe der Schiedsstelle ist es, ohne Zuhilfenahme von Gesetzen ausgleichend und - wie der Name schon sagt - schlichtend auf die Parteien einzuwirken.

Postalisch ist die Schiedsstelle weiterhin über die Gemeindeverwaltung zu erreichen:

Gemeinde Kabelsketal
- Schiedsstelle -
Lange Straße 18
06184 Kabelsketal

Die unter dieser Anschrift eingehende Post wird weiterhin ungeöffnet an die Schiedsstelle weitergeleitet.

© Karsten Braun E-Mail