Wichtige Information zu den Elternbeiträgen im Rahmen der Notbetreuung
Wie Sie der Pressemitteilung der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt entnehmen können, ist geplant, die Elternbeiträge denjenigen Eltern zu erstatten, die im Rahmen des aktuellen Notbetriebs ihre Kinder nicht in den Kindertageseinrichtungen betreuen lassen. Hierzu wurden entsprechende landesrechtliche Regelungen, vergleichbar wie im Mai 2020, angekündigt.
Sobald diese verbindlich vorliegen, werden diese trägerseitig von der Gemeinde umgesetzt und entsprechende Informationen zur Verfahrensweise erhalten Sie an dieser Stelle.
Kunnig
Bürgermeister
Link zum Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilung Kitabeiträge.pdf |
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