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Aktuelles

Aufstellung der Kandidatenlisten für die Wahl der Jugendschöffen

Für die am 01.01.2024 beginnende Amtsperiode sind in unserem Wohnbezirk die Jugendschöffen für das Amtsgericht Merseburg und das Landgericht neu zu wählen.

Die diesbezügliche Vorschlagsliste erstellt das Jugendamt.

Insgesamt werden 50 Jugendschöffen gesucht. Jugendschöffen müssen:
-       die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
-       am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein
-       erzieherisch befähigt und in der Jugendhilfe erfahren sein (§ 35 Abs. 2 JGG)
-       ihren Wohnsitz im Landkreis Saalekreis haben.
 

Sollten Sie Interesse an einer Tätigkeit haben, können Sie sich bis zum 15.03.2023 beim

Jugendamt Saalekreis
Kloster 4
06217 Merseburg
bewerben.

 

Das Bewerbungsformular finden Sie unter https://www.schoeffenwahl.de/

Bei Rückfragen wenden Sie sich an Frau Hofmann 03461/401550 oder Frau Böhme 03461/401575.

© Maik Stahl E-Mail

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